Blitzputz

Winterdienst

Blitzputz übernimmt die gesetzliche Reinigungspflicht laut Wiener Straßenreinigungsgesetz für Liegenschaften in ganz Wien: Schneeräumung und Streuung von Gehsteigen, Zufahrten und Innenhöfen, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

Wir übernehmen Ihre gesetzliche Räum- und Streupflicht vertraglich, Streugut inklusive.

Preisorientierung: ab 35 €/Einsatz (Pauschale je nach Gehsteiglänge)

Winterdienst: Schneeräumung und Streuung von Gehsteigen
Blitzputz
GanzWien

Was umfasst die Winterdienst?

  • Schneeräumung des Gehsteigs entlang der gesamten Liegenschaft
  • Streuung mit Splitt oder Auftaumittel, Streugut im Preis enthalten
  • Zufahrten, Einfahrten und Tiefgaragenrampen
  • Innenhöfe, Müllplatzzugänge und Betriebsparkplätze
  • Abtransport von Schneemassen bei anhaltendem Schneefall nach Vereinbarung
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum und Uhrzeit als Haftungsnachweis

Gehsteige räumen wir händisch oder mit Kleingerät – auf Wiener Gehsteigen mit Randsteinen, Baumscheiben und Pollern ist das schneller und schonender als Großtechnik. Gestreut wird bevorzugt mit Splitt, weil Auftausalz Grünstreifen und Hundepfoten belastet und in manchen Hausordnungen ausgeschlossen ist; wo Salz zulässig und nötig ist, setzen wir es gezielt ein. Jeder Einsatz wird mit Zeitstempel dokumentiert.

Für wen wir Winterdienst übernehmen

Winterdienst für Hausverwaltungen und Zinshäuser

Bei mehreren Objekten ist das Haftungsrisiko das eigentliche Thema, nicht der Schnee. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich und dokumentieren jeden Einsatz, sodass im Schadensfall nachweisbar ist, wann geräumt und gestreut wurde.

Winterdienst für Privathaushalte

Die gesetzliche Pflicht trifft private Liegenschaftseigentümer genauso wie Hausverwaltungen – auch beim Einfamilienhaus. Wer beruflich früh außer Haus ist oder körperlich nicht räumen kann, gibt die Pflicht mit dem Vertrag ab. Wir räumen Gehsteig und Zufahrt.

Winterdienst für Gewerbe und Betriebsgelände

Betriebsparkplätze, Laderampen und Mitarbeiterzugänge müssen vor Betriebsbeginn frei sein, nicht irgendwann am Vormittag. Wir stimmen die Räumzeiten auf Ihre Schichtzeiten ab und übernehmen auf Wunsch auch das Freihalten von Fluchtwegen.

Ablauf: von der Anfrage bis zur Ausführung

  1. 1. Anfrage

    Sie nennen uns Adresse und ungefähre Gehsteiglänge. Für eine erste Einschätzung genügt uns die Hausnummer.

  2. 2. Begehung

    Wir messen die tatsächlich zu räumende Fläche, prüfen Lagerplatz für Streugut und klären, wo geräumter Schnee hin darf.

  3. 3. Angebot

    Sie wählen zwischen Saisonpauschale und Abrechnung pro Einsatz ab 35 €. Welche Variante günstiger ist, hängt von Länge und Lage ab – wir rechnen Ihnen beide durch, statt Ihnen eine zu verkaufen.

  4. 4. Bereitschaft

    Ab Vertragsbeginn läuft die Bereitschaft. Wir beobachten die Wetterlage und rücken selbstständig aus – Sie müssen uns nicht anrufen, wenn es schneit.

Häufige Fragen zur Winterdienst

Wer haftet, wenn der Gehsteig nicht rechtzeitig geräumt wird?
Grundsätzlich der Liegenschaftseigentümer – mit einem Winterdienst-Vertrag übernehmen wir diese Pflicht vertraglich für Sie.
Wie schnell rückt ihr bei Schneefall aus?
Wir räumen entsprechend der gesetzlichen Fristen des Wiener Straßenreinigungsgesetzes, in der Regel bis 7 Uhr morgens bzw. laufend bei starkem Schneefall.
Ist Streugut im Vertrag inkludiert?
Ja, Streumittel sind im Pauschalpreis enthalten.
Was kostet der Winterdienst?
Wir verrechnen pauschal nach Gehsteiglänge, ab 35 € pro Einsatz. Ob eine Saisonpauschale oder die Abrechnung pro Einsatz günstiger ist, hängt von Länge und Lage der Fläche ab – Sie erhalten vorab ein fixes Angebot ohne laufende Nachverrechnung.
Übernehmt ihr Winterdienst auch für private Haushalte?
Ja. Neben Zinshäusern und Wohnanlagen räumen wir auch Gehsteige und Zufahrten von Einfamilienhäusern – die gesetzliche Räum- und Streupflicht trifft private Liegenschaftseigentümer genauso wie Hausverwaltungen.

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