Winterdienst Wien — alle Bezirke
Die Räum- und Streupflicht trifft in Wien die Liegenschaftseigentümerin oder den Eigentümer, nicht die Stadt – und zwar für den Gehsteig entlang der gesamten Liegenschaft. Wer sie nicht erfüllt, haftet bei einem Sturz persönlich. Wir übernehmen diese Pflicht vertraglich für Objekte in allen 23 Bezirken, von der einzelnen Hausfront bis zum Betriebsgelände am Stadtrand.
Räum- und Streupflicht laut Wiener Straßenreinigungsgesetz, mit Räumteam in Ihrer Nähe.
Preisorientierung: ab 35 €/Einsatz (Pauschale je nach Gehsteiglänge)

Jede Bezirksseite unten beschreibt den tatsächlichen Gebäudebestand vor Ort — wählen Sie Ihren Bezirk für lokale Details statt einer wienweiten Vorlage.
- 1010 Innere Stadt
- 1020 Leopoldstadt
- 1030 Landstraße
- 1040 Wieden
- 1050 Margareten
- 1060 Mariahilf
- 1070 Neubau
- 1080 Josefstadt
- 1090 Alsergrund
- 1100 Favoriten
- 1110 Simmering
- 1120 Meidling
- 1130 Hietzing
- 1140 Penzing
- 1150 Rudolfsheim-Fünfhaus
- 1160 Ottakring
- 1170 Hernals
- 1180 Währing
- 1190 Döbling
- 1200 Brigittenau
- 1210 Floridsdorf
- 1220 Donaustadt
- 1230 Liesing
Winterdienst in Wien – für wen wir arbeiten
Winterdienst für Hausverwaltungen und Zinshäuser
Bei mehreren Objekten ist das Haftungsrisiko das eigentliche Thema, nicht der Schnee. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich und dokumentieren jeden Einsatz, sodass im Schadensfall nachweisbar ist, wann geräumt und gestreut wurde.
Winterdienst für Privathaushalte
Die gesetzliche Pflicht trifft private Liegenschaftseigentümer genauso wie Hausverwaltungen – auch beim Einfamilienhaus. Wer beruflich früh außer Haus ist oder körperlich nicht räumen kann, gibt die Pflicht mit dem Vertrag ab. Wir räumen Gehsteig und Zufahrt.
Winterdienst für Gewerbe und Betriebsgelände
Betriebsparkplätze, Laderampen und Mitarbeiterzugänge müssen vor Betriebsbeginn frei sein, nicht irgendwann am Vormittag. Wir stimmen die Räumzeiten auf Ihre Schichtzeiten ab und übernehmen auf Wunsch auch das Freihalten von Fluchtwegen.
Häufige Fragen zur Winterdienst in Wien
- Wer haftet, wenn der Gehsteig nicht rechtzeitig geräumt wird?
- Grundsätzlich der Liegenschaftseigentümer – mit einem Winterdienst-Vertrag übernehmen wir diese Pflicht vertraglich für Sie.
- Wie schnell rückt ihr bei Schneefall aus?
- Wir räumen entsprechend der gesetzlichen Fristen des Wiener Straßenreinigungsgesetzes, in der Regel bis 7 Uhr morgens bzw. laufend bei starkem Schneefall.
- Ist Streugut im Vertrag inkludiert?
- Ja, Streumittel sind im Pauschalpreis enthalten.
- Was kostet der Winterdienst?
- Wir verrechnen pauschal nach Gehsteiglänge, ab 35 € pro Einsatz. Ob eine Saisonpauschale oder die Abrechnung pro Einsatz günstiger ist, hängt von Länge und Lage der Fläche ab – Sie erhalten vorab ein fixes Angebot ohne laufende Nachverrechnung.
- Übernehmt ihr Winterdienst auch für private Haushalte?
- Ja. Neben Zinshäusern und Wohnanlagen räumen wir auch Gehsteige und Zufahrten von Einfamilienhäusern – die gesetzliche Räum- und Streupflicht trifft private Liegenschaftseigentümer genauso wie Hausverwaltungen.